Wirtschaftsnachrichten

Coronavirus in Polen: Einreise nach Polen aus Deutschland und aktuelle Einschränkungen

01.12.2021

Eine quarantänefreie Einreise von Polen nach Deutschland ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Impfnachweis - Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
  2. Genesenennachweis – Nachweis darüber, dass in den letzten sechs Monaten eine Isolierung bzw. ein Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 stattgefunden hat
  3. Negatives Testergebnis – Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses, welches nicht älter als 48h ist. Honoriert werden ausschließlich PCR oder Antigentests. Das Ergebnis dieses Tests darf nicht älter als 48h Stunden sein gemessen am Zeitpunkt des Grenzübertritts nach Polen. Schnelltests wie Kassettentests oder serologische Tests werden nicht honoriert. Das Testergebnis muss auf Polnisch oder Englisch ausgestellt werden, damit es beim Grenzübertritt akzeptiert wird.

Darüber hinaus sind von der Quarantäne befreit: Personen, die nachweislich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten (dies gilt nicht bei einer Einreise mit einem Flugzeug), Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Kinder unter 12 Jahren in Begleitung geimpfter oder getesteter Aufsichtspersonen.

BESCHRÄNKUNGEN IN POLEN

In Polen gilt an öffentlichen Plätzen und Räumen eine allgemeine Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in öffentlichen Gebäuden sowie bei Versammlungen stets eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Sogenannte „G“-Regelungen (Zugang zu bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen nur für Geimpfte, Genese oder mit einem negativen Covidtestergebnis) gelten in Polen nicht.

Darüber hinaus gelten folgende Abstands- sowie Belegungsbeschränkungen:

  1. Maximal 50 %-ige Belegung der zur Verfügung stehenden Plätze / Räume in der Gastronomie, Hotels, Kultureinrichtungen, Sportstätten.
  2. Maximal 100 Personen bei Festveranstaltungen (Hochzeit, Beerdigung etc.)
  3. Maximal 1 Person pro 15 Quadratmeter auf Messeveranstaltungen, Konferenzen, im Einzel- und Großhandel, Galerien.