Transparenzregister in Deutschland

Zum 01.08.2021 ist in Deutschland eine Änderung des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten, die für alle im Handelsregister eingetragenen Kapital- und Personengesellschaften (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland von erheblicher Bedeutung ist. Ab dem 01.08.2021 müssen alle Kapital- und Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten zusätzlich zum Transparenzregister anmelden.

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Bislang war grundsätzlich die Eintragung im Handelsregister und die Einreichung einer Gesellschafterliste, in der die wirtschaftlich Berechtigten eingetragen waren, zum Handelsregister ausreichend, so dass keine zusätzliche Anmeldung zum Transparenzregister erforderlich war. Sämtliche Gesellschaften mit Sitz in Deutschland müssen deshalb ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister mitteilen. Wirtschaftlich Berechtigter eines Unternehmens ist diejenige natürliche Person, der ein Unternehmen gehört oder die es mittelbar oder unmittelbar kontrolliert. Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel deutsche GmbH) gelten natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte, die unmittelbar oder mittelbar

  • Eigentümer von mehr als 25 % des Kapitals sind,
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (z. B. als Komplementär oder durch ein Vetorecht).

Betroffen von dieser Gesetzesänderung sind alle Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt insbesondere auch für Tochtergesellschaften von polnischen Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, an denen polnische Staatsbürger Anteile halten. Einzig unselbständige Unternehmen, die lediglich Zweigniederlassung oder Betriebsstätten einer polnischen Gesellschaft sind, sind von der Mitteilungspflicht ausgenommen.

Unterbleibt die Mitteilung, kann die zuständige Behörde diese Pflichtverletzung eine Geldbuße von bis zu einhundertfünfzigtauschend Euro ahnden.

 

Die GRAU Rechtsanwälte PartGmbB berät sie gerne zu den Mitteilungspflichten und nimmt für Sie gerne die erforderlichen Mitteilungen vor.

Ihre Ansprechpartner für das Transparenzregister in Deutschland:

Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M. 
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Sprachen: Polnisch, Deutsch, Englisch
E-Mail: adriana.grau(at)graulaw.eu
 

Rechtsanwältin Sabine Kemper
Sprachen: Deutsch, Englisch
E-Mail: sabine.kemper(at)graulaw.eu
 

Radca Prawny Monika Galiszewska
Sprachen: Polnisch, Deutsch, Englisch
E-Mail: monika.galiszewska(at)graulaw.eu
 

GRAU Rechtsanwälte PartGmbB
Rödingsmarkt 20, 20459 Hamburg
E-Mail: office(at)graulaw.eu
Internet: www.graulaw.eu