Buchhaltung
Das polnische Rechnungslegungsgesetz verlangt ausnahmslos, dass Handelsbücher polnischer Firmen ausschließlich auf Polnisch geführt werden und als Währung polnische Zloty ausweisen. Laufende Geschäftsvorgänge sind nach hiesigem Recht zu erfassen und IT-Prozesse müssen an die Standards des Rechnungswesens in Polen angepasst sein. Eine effiziente Buchführung setzt eine effektive Kommunikation auf der Linie Unternehmen – Buchhalter – Finanzamt voraus. Wir garantieren dies auf Deutsch und Polnisch.
Die Dienstleistung der AHK Polen umfasst:
- Laufende Finanzbuchhaltung nach polnischem Recht
- Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Körperschaftssteuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuererklärungen
- Individueller Zahlungs- und Überweisungsservice
- Monatliche Berichterstattung nach Deutschland auf Deutsch
- Lohnbuchhaltung
Mit der Gründung einer GmbH nach polnischem Recht (poln. sp. z o.o.) ist in der Regel der erste Schritt für einen erfolgreichen Markteintritt in Polen getan. Den nachhaltigen Erfolg stellt eine effiziente Buchführung sicher. Die erste Begegnung eines deutschen Unternehmers mit dem polnischen Steuerrecht wird bis auf andere Steuersätze in Polen oberflächlich keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Der Unternehmenssteuersatz (Körperschaftssteuer) in Polen beträgt 19% bzw. 15% bei Unternehmensgründungen. Es gibt in Polen auch keine Gewerbesteuer. Die polnische Umsatzsteuer von regelmäßig 23% ist monatlich bzw. vierteljährlich einzureichen. Die Lohnkosten in Polen betragen auf der Arbeitnehmerseite 13,71% und auf der Arbeitgeberseite 20,61% vom Bruttogehalt.
Das polnische Rechnungswesen indes stellt bei der ersten Begegnung für ein deutsches Unternehmen bzw. den dortigen Rechnungswesenleiter in der Regel eine Herausforderung dar. Das polnische Rechnungslegungsgesetz sieht zwar nur die kaufmännische Buchführung (Gewinn- und Verlustrechnung) vor, allerdings werden besondere Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung gestellt. So sind alle Unternehmen in Polen seit neuestem dazu verpflichtet, ihre Einkaufs- und Verkaufsregister im sogenannten SAF-T File (Safe Audit Tax File; poln. JPK) bis zum 25. des jeweiligen Folgemonats elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn man sich dazu entschlossen hat, vierteljährlich seine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Auch ist es ab diesem Jahr für alle Unternehmen Pflicht, den Jahresabschluss ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Die Einreichung muss durch ein im polnischen Handelsregister geführtes Geschäftsführungsmitglied (członek zarządu) erfolgen. Dies bedeutet, dass dieses Geschäftsführungsmitglied – sofern es sich nicht um einen polnischen Staatsbürger handelt – um die polnische Identifikationsnummer PESEL sowie eine elektronische Signatur bemühen muss. Über die vorgesehenen Internetseiten der polnischen Regierung sind dann die Jahresabschlüsse hochzuladen und elektronisch zu zeichnen.
Nähere Informationen zum polnischen Rechnungslegungsgesetz, den polnischen Steuern und den Lohnkosten in Polen finden Sie auf dieser Seite in unseren E-Books.