Mitarbeiterentsendung
Beachten Sie bei der Arbeitnehmerentsendung nach Polen die besondere Meldepflicht gegenüber der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP). Benennen Sie auch eine Kontaktperson für diese Behörde. Diese ist während der gesamten Entsendung erster Ansprechpartner für die Inspektoren.
Als AHK Polen können wir für Sie:
- die Entsendung bei der Arbeitsinspektion anmelden
- Ansprechpartner für die Arbeitsinspektion sein
- die Entsendeunterlagen gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben archiviere
Entsendungen nach Polen unterliegen besonderen Meldepflichten bei der Staatlichen Arbeitsinspektion Polens. Darin aufzuzeigen sind neben den Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern auch Entsendedauer und Entsendeort vor allem der Ansprechpartner für diese Behörde. Der aufgezeigte Ansprechpartner muss bei allen Entsendungen nach Polen selbst vor Ort sein. Auch die Entsendeunterlagen müssen in Polen vor Ort sein, wenn auch notfalls nur auf elektronischen Datenträgern. Hierzu zählen insbesondere der Entsendevertrag, die Arbeitszeitdokumentation für Polen, die A1-Bescheinigung (= Sozialversicherungspflicht bei Entsendung) und die Vergütungsunterlagen (= Gehaltsnachweis). Alle Unterlagen müssen auf Polnisch vorgelegt werden. Ferner ist in Teilen polnisches Arbeitsrecht während der Entsendung zu beachten. Zwingend zu beachten sind vor allem die Vorschriften des polnischen Arbeitsrechts zum Mindestlohn, der Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten und des Arbeitsschutzes. Der Abschluss einer separaten Krankenversicherung für die Entsendung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich aber.
Nach Ende der Entsendung nach Polen ist das entsendende Unternehmen dazu verpflichtet, zwei Jahre lang die Entsendeunterlagen zu archivieren. Auf Anordnung der polnischen Arbeitsinspektion sind diese innerhalb von 15 Werktagen in Polen vorzulegen. Aus praktischen Gesichtspunkten empfiehlt es sich, die Entsendeunterlagen in Polen zu archivieren. Für den Fall einer nachträglichen Kontrolle durch die Arbeitsinspektion kann so schnell reagiert werden. Fehlerhafte Entsendeunterlagen können so effizient und fristgerecht in Polen korrigiert und übermittelt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Archivierung in Polen besteht indes nicht.