Schiedsgericht und Mediationen

Ein Schiedsverfahren spielt unter den verschiedenen Möglichkeiten zur Lösung von Wirtschaftsstreitigkeiten zweifelsohne die wichtigste Rolle. Das bereits seit vielen Jahren bei der AHK Polen bestehende Ständige Schiedsgericht bietet auch der Kammer nicht angehörenden Unternehmen eine effektive Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten an.

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Schiedgericht bei der AHK Polen

Wenn Sie sich für ein Schiedsverfahren zur Lösung einer sich aus nationalen und internationalen Rechtsverhältnissen ergebenden Streitigkeit entschließen, werden Sie Zeit und Kapital sparen.

Die einfachen Verfahrensregeln, die niedrigen und überschaubaren Kosten, die Beschränkung auf eine Instanz sowie die Schnelligkeit des Verfahrens sind unzweifelhafte Vorzüge des Schiedsgerichts. Außerdem arbeitet das Schiedsgericht diskret. Das Verfahren ist vertraulich und garantiert die Wahrung der Interessen beider Parteien sowie ihrer Betriebsgeheimnisse. Die Parteien haben Einfluss auf den Verfahrensverlauf durch die Auswahl der Schiedsrichter, des Verfahrensorts und der Sprache, in der das Verfahren durchgeführt werden wird.

 Warum Schiedsgericht?

Aus Unternehmenssicht besteht das Hauptargument für die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel und die Anrufung eines Schiedsgerichts in der Zeitersparnis durch eine kurze Verfahrensdauer. Verfahren vor staatlichen Gerichten können zumeist viele Jahre lang über mehrere Instanzen geführt werden. In dieser Zeit stellt sich nicht nur die Frage, ob und wie das Unternehmen die streitige Forderung in der Bilanz darstellt, die Unternehmen tragen auch gegenseitig das jeweilige Insolvenzrisiko des anderen und das oft über mehrere Jahre.

Ein Schiedsgericht kann binnen weniger Monate in einer Instanz den Rechtsstreit endgültig beenden. Sie erhalten ein Urteil mit derselben Rechtskraft eines staatlichen Gerichts.

Weitere Vorteile des Schiedsgerichts bestehen darin, dass Sie den Ort des Verfahrens und die Verfahrenssprache mitbestimmen können. Darüber hinaus wirken Sie bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts mit.

Um Streitigkeiten vom Ständigen Schiedsgericht der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer entscheiden zu lassen, empfehlen wir Ihnen eine Schiedsgerichtsklausel in Ihren Verträgen zu vereinbaren:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden.”

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