Neuregelungen für Betreiber von Online-Shops
Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ wesentliche Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen, die Betreiber von Online-Shops betreffen. Ab 28.05.2022 sind erweiterte Informationspflichten zu beachten und vereinfachte technische Kündigungsmöglichkeiten für Dauerverträge einzurichten. Durch diese Änderungen werden die Verbraucherschutzrechte im E-Commerce wesentlich erweitert. Alle Änderungen erfolgen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des Handels.
Autorin: Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M.
Aufgrund der Neuregelungen müssen Unternehmern ihren Kunden, vereinfachte Möglichkeiten zur Beendigung von Dauerverträgen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen worden sind, anbieten. Außerdem sind die neuen Anforderungen, die an die Beendigung von Verträgen gestellt werden, zu beachten.
Die Beauftragung von Legal-Tech-Unternehmen, die als Dienstleiter für Verbraucher Forderungen durchsetzen, darf durch Unternehmer nicht unterbunden werden. Dementsprechend müssen sämtliche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden, die eine entsprechende Beeinträchtigung bewirken könnten.
Wichtig ist es auch, den Online-Shop und die darin verwendeten Dokumente an die erweiterten Informationspflichten anzupassen und insbesondere die Widerrufsbelehrung entsprechend zu aktualisieren.
Wenn diese Änderungen nicht umgesetzt werden drohen Abmahnungen durch Verbraucherschutzorganisationen, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verbraucherverträgen nicht wirksam sind, was sich nachteilig auf die Abwicklung von Verträgen auswirken kann.
Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei GRAU Rechtsanwälte PartGmbB, die seit vielen Jahren polnische und ausländische Mandanten betreut, berät Sie gerne bei der Erstellung und Prüfung von Dokumenten im Bereich des E-Commerce.
Ihre Ansprechpartner für die Online-Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland sind:
Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M.
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