Eliza Oknińska
Manager Arbeitsrecht, Inkasso, Europäisches Mahnverfahren
+48 22 53 10 562 eokninska@ahk.plDie AHK Polen bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, das speziell auf die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Lohnabrechnung zugeschnitten ist. Unsere Experten unterstützen Sie bei:
Optimale Implementierung der Abrechnungsprozesse gemäß polnischen Standards.
Sorgfältige Registrierung und Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.
Reibungslose Berechnung und Abführung der Lohnkosten.
Effiziente Abrechnung von Dienstreisen und Spesen.
Transparente und regelmäßige Informationen zur Lohnabrechnung.
Präzise Dokumentation und Aufbereitung der Gehaltsdaten.
Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen unter Einhaltung des polnischen Arbeitsrechts.
Expertenrat in steuerrechtlichen Fragen, sowohl in Polen als auch grenzüberschreitend.
Service in Deutsch, Polnisch und Englisch.
Die direkte Einstellung eines Außendienstmitarbeiters in Polen durch einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU/EFTA bringt spezielle Herausforderungen mit sich:
Der Arbeitsvertrag basiert auf polnischem Arbeitsrecht, weshalb auch die Berechnung des Lohnes, der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge strikt nach polnischen Vorgaben erfolgen muss.
Oft werden Gehälter in Euro vereinbart, während die Abrechnung der Abgaben in polnischen Zloty (PLN) erfolgt. Dies erfordert eine präzise Währungsumrechnung sowie eine korrekte Aufteilung der Lohnnebenkosten
Bei vorübergehenden Einsätzen in Deutschland gelten für den betreffenden Zeitraum die deutschen Steuersätze, was eine zusätzliche Abstimmung zwischen den Steuerbehörden beider Länder erfordert.
In Polen gilt zudem das Kassenprinzip, d.h. die Ist-Versteuerung. Erfasst wird zur Bemessung der monatsaktuellen Einkommensteuer die tatsächlich an den Arbeitnehmer geflossene Zahlung.
In einigen Fällen kann die Beitragsabführungspflicht auf Grundlage des Europarechts auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Der gesamte Bruttolohn wird in Euro nach Polen überwiesen, wobei unsere Lohnbuchhaltung die Umrechnung vornimmt und die polnischen Lohnnebenkosten korrekt aufteilt. Diese Lösung erspart dem deutschen Arbeitgeber die eigene Anmeldung beim polnischen Sozialversicherungsträger ZUS, sofern dies vertraglich vereinbart wird.
Die Lohnbuchhaltung in Polen erfordert eine präzise und fachgerechte Umsetzung der polnischen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere, wenn es um grenzüberschreitende Lohnabrechnungen und die Abwicklung von Zahlungen in unterschiedlichen Währungen geht. Mit der Unterstützung der AHK Polen profitieren Sie von einem umfassenden Service, der nicht nur die Einrichtung und Durchführung der Lohnbuchhaltung umfasst, sondern auch arbeitsrechtliche und steuerliche Fragestellungen abdeckt. So können Sie sich auf den Ausbau Ihres Vertriebs in Polen konzentrieren, während wir die komplexen administrativen und buchhalterischen Prozesse für Sie optimieren.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung in Polen effizient und rechtskonform zu gestalten – für einen reibungslosen und erfolgreichen Geschäftsbetrieb.
Manager Arbeitsrecht, Inkasso, Europäisches Mahnverfahren
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