27.04.2020
Am Sonntag, den 26. April 2020, hat der polnische Ministerrat per Verordnung beschlossen, dass die 14-tägige Quarantänepflicht bei (Wieder-)Einreise nach Polen ab diesem Tag an „bis auf Weiteres“ weiter gelten wird.
Somit ändert sich auf unbestimmte Zeit an der bisher existierenden Rechtslage praktisch nichts. Gehört man zu den Personengruppen, die nach Polen einreisen dürfen, so wird man sich nach Grenzübertritt auf unmittelbar an den Ort begeben müssen, an dem die Quarantäne für die nächsten 14 Tage verbracht wird.