Auf einer Pressekonferenz der polnischen Regierung wurden das neue Nationale Impfprogramm vorgestellt. Dieses neue Programm enthält eine für Unternehmen bedeutende Neuerung: Impfungen dürfen künftig auch in (Groß-)Betrieben für die eigenen Mitarbeiter durchgeführt werden können. Voraussetzung, um in einem (Groß-) Betrieb Impfungen durchführen lassen zu können, ist eine Zahl von mindestens 500 impfwilligen Beschäftigten. Auf das Alter der Mitarbeiter kommt es demnach nicht (mehr) an.
Ist diese Mindestzahl erreicht, muss der Betrieb:
- einen Vertrag mit einer zur Impfung berechtigten Person / Organisationseinheit über die Durchführung einer Impfung abschließen;
- für die Impfung geeignete Räume zur Verfügung stellen, die die erforderlichen medizinischen Sicherheitsstandards erfüllen;
- den Transport des Impfstoffes an den Impfort sicherstellen;
- eine Bestellung über die Zahl der beabsichtigten Impfdosen beim Regierungsamt für Strategische Reserven aufgeben.
Der Betrieb ist auch selbst für die Durchführung der Impfungen haftungsverpflichtet.
Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass der genaue Zeitpunkt im II. Quartal, an dem Impfungen in Betrieben tatsächlich durchführbar sein werden, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden kann.
Neben der Impfung in Betrieben wurden auch die weiteren Änderungen des Nationalen Impfprogramm vorgestellt. Erweitert wurde der Kreis der zur Impfung berechtigten Personen bzw. auch Orte. Hierzu gehören nunmehr auch:
- Selbständige Sanitäter und Krankenschwestern/-pfleger (mit entsprechenden Berechtigungen)
- Apotheken
- Drive Thru Punkte