Ab dem 4. Mai sind Personen, die in Deutschland arbeiten aber in Polen wohnen und zwischen beiden Ländern pendeln von der Quarantänepflicht bei einer Wiedereinreise nach Polen befreit. Dabei spielt es keine Rolle, wo in Polen die wiedereinreisende Person wohnt und auch nicht, wie oft sie zwischen Polen und Deutschland pendelt. Räumliche und zeitliche Beschränkungen gibt es nach der aktuellen Verordnung nicht mehr.
Die quarantänefreie Wiedereinreise nach Polen bleibt aber den Angehörigen medizinischer Berufe wie auch einiger Sozialberufe weiter verwehrt.
Mehr dazu in unserem Videointerview.
Vorsicht! Dass eine quarantänefreie Einreise nach Polen möglich ist bedeutet aber nicht, dass bei einer Einreise nach Deutschland, die deutschen Behörden eine häusliche Quarantäne nach den jeweiligen Landesvorschriften vorschreiben werden. Hier ist es ratsam, vorher mit dem zuständigen deutschen Gesundheitsamt in Kontakt zu treten und Rat einzuholen, welche Vorgaben in dem Einzelfall in Deutschland zum Zuge kämen.