Wirtschaftsnachrichten

Lockdown in Polen. Teilweise Lockerung der Beschränkungen

12.02.2021

Am 12. Februar treten Änderungen bezüglich einiger Einschränkungen in Kraft. Hotels und Pensionen können ihren Betrieb wieder aufnehmen bei einer maximalen Belegung von 50%. Auch Skipisten, Kinos und Casinos dürfen wieder öffnen. Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen, und Restaurants können nur Mahlzeiten zum Mitnehmen anbieten.

Die meisten der früher eingeführten Beschränkungen bleiben bis zum 28. Februar 2021 in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Beherbergungsdienstleistungen bis zum 28. Februar erlaubt sind. Es dürfen jedoch nicht mehr als 50% der Zimmer eines  Hotelobjekts von Gästen genutzt werden. Auch Skipisten und Schwimmbäder können den Betrieb wieder aufnehmen.
Es ist auch wieder möglich, Film- und Videovorführung in Kulturzentren, Kinos und anderen Orten sowie die Tätigkeit von Filmklubs und Theatern wieder aufzunehmen, vorausgesetzt, dass ein entsprechendes Hygieneregime eingehalten wird.
Diese Einrichtungen können den Betrieb wieder aufnehmen, wenn sie jeden zweiten Zuschauerplatz zur Verfügung stellen, jedoch nicht mehr als 50 Prozent der maximalen Sitzplatzanzahl. Wenn keine ausgewiesenen Zuschauerplätze vorhanden sind, muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Auch Casinos werden wieder geöffnet, aber es darf nicht weniger als 15 Quadratmeter pro Person für die Kunden zur Verfügung stehen, wobei ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden muss.
Restaurants dürfen wie bisher nur Speisen zum Mitnehmen anbieten.
n Einkaufszentren dürfen alle Geschäfte unter Einhaltung der hygienischen Richtlinien geöffnet sein. In gewerblichen Einrichtungen gelten weiterhin die Grenzwerte: eine Person pro 10 m² in Geschäften bis zu 100 m² oder eine Person pro 15 m² in Geschäften über 100 m². Außerdem ist das Tragen von Masken Pflicht.

Quelle: tvn24.pl, 12.02.2021