Wirtschaftsnachrichten

Lockdown in ganz Polen

17.03.2021

Ab dem 20. März gelten in ganz Polen erweiterte Sicherheitsbestimmungen, die bis zum 9. April in Kraft bleiben werden, also auch für die Osterfeiertage gelten.

Vom 20. März bis zum 9. April müssen in ganz Polen folgende Gewerbe ihre Tätigkeit wieder einstellen:

- Hotels (Ausnahmen sind z.B. Arbeiterhotels und Unterkünfte, die im Rahmen von Dienstreisen zur Verfügung gestellt werden - der genaue Katalog der Ausnahmen zusammen mit dem erforderlichen Nachweis von Dienstreisen wird in die Verordnung aufgenommen);
- Einkaufszentren - mit Ausnahme von u. a.: Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Drogerien, Pressehäusern, Buchhandlungen, Tierhandlungen und Baumärkten. Friseure, Optiker, Banken und Wäschereien u.a. dürfen weiterhin in Einkaufszentren geöffnet bleiben;
- Theater, Museen, Kunstgalerien, Kinos;
- Schwimmbäder, Saunas, Solarien, türkische Bäder, Casinos;
- Skipisten;
- Fitnessclubs und Fitnessstudios;
- Sportanlagen (dürfen nur für Zwecke des professionellen Sports und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit betrieben werden).

Aus Sicherheitsgründen werden alle Schüler in Polen - auch die der Klassen 1-3 - wieder in den Fernunterricht geschickt.

Quelle: gov.pl, 17.03.2021