Die bis zum 17. Januar geltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie werden um zwei Wochen verlängert.
Zu den Einschränkungen gehört eine Begrenzung der Anzahl der Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es wurde ein Verbot für die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten erlassen, mit Ausnahme bestimmter Dienstleistungen wie: Friseur, Kosmetik, Optik, Medizin, Bankwesen, Postdienste, Zustellung und Entgegennahme von Paketen und Gastronomiedienstleistungen, die ausschließlich in der Zubereitung von Speisen zur Auslieferung und zum Mitnehmen bestehen.
Die Anzahl der Teilnehmer an religiösen Veranstaltungen wurde auf maximal 1 Person pro 15 qm begrenzt.
Kulturelle Veranstaltungen und der Betrieb von Kinos wurden im ganzen Land ausgesetzt, mit Ausnahme der im Fernsehen übertragenen Veranstaltungen.
An öffentlichen Versammlungen dürfen maximal 5 Personen teilnehmen. Das gleiche Personenlimit gilt für Teilnehmer an Veranstaltungen in privaten Haushalten.
Auch Hochzeitsfeiern, Kommunionsfeiern und Messen unterliegen Einschränkungen - ihre Veranstaltung ist in ganz Polen verboten.
Der Betrieb von Vergnügungsparks, Turnhallen, Fitnessclubs, Aquaparks, Diskotheken und Nachtclubs wird ausgesetzt.
An Sportveranstaltungen dürfen nur Profisportler unter Ausschluss der Öffentlichkeit teilnehmen.
Quelle: Rzeczpospolita, 12.01.2021