Wirtschaftsnachrichten
Neues aus der AHK Polen

Entwurf zur Liberalisierung der Abstandsvorschriften des Windkraftgesetzes von der Regierung angenommen

28.03.2025

Die Regierung hat am 21. März im Umlaufverfahren einen vom Ministerium für Klima und Umwelt ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Windparkinvestitionsgesetzes und einiger anderer Gesetze akzeptiert.

Der Entwurf liberalisiert die Abstandsanforderungen für Investitionen in Onshore-Windparks. So können Windkraftanlagen in einem Abstand von 500 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden, statt wie bisher in einem Abstand von 700 Metern.

Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, die Energieunabhängigkeit Polens zu stärken und den ungünstigen Energiemix des Landes zu verändern. Der derzeitige Anteil fossiler Brennstoffe an den Energiequellen wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Wirtschaft und insbesondere der energieintensiven Industrien aus. Ein höherer Anteil an Onshore-Windenergie bedeutet eine Steigerung der verfügbaren Kapazität im System und letztlich eine Senkung der Strompreise für die Industrie und andere Endverbraucher. Es wird geschätzt, dass die Lösung die installierte Kapazität in neuen Onshore-Windprojekten um bis zu 60-70 Prozent erhöhen dürfte. Die Investitionen werden die Möglichkeit bieten, das Wachstumspotenzial der Windenergie bis 2030 um etwa 6 Gigawatt zu steigern. Die Umsetzung von Windenergie-Investitionen wird auch den Gemeinden zugutekommen, da sie höhere Einnahmen in Form von Grundsteuern erzielen werden.

Dennoch dauerten die Diskussionen über die nun beschlossenen Änderungen lange und die Vereinbarungen waren nicht unumstritten. Unter anderem erhob das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Einwände, doch angesichts von Vorschlägen für zusätzliche Vorteile für die Anwohner stimmte das Ministerium der Änderung zu, und es wurde ein größerer Pool an Land für potenzielle Investitionen in Onshore-Windparks freigegeben. Auch das Ministerium für Kultur und Nationales Erbe, das eine stärkere Berücksichtigung der Bedingungen für den Schutz des kulturellen Erbes und der historischen Monumente forderte, zog seine Einwände zurück. Das Ministerium für Infrastruktur stand dem Entwurf kritisch gegenüber im Hinblick auf die Einführung von den vorgeschlagenen Mindestabständen von Windkraftanlagen zum Fahrbahnrand oder zum Fahrbahnrand.

Der jetzt von der Regierung verabschiedete Entwurf geht davon aus, dass der Mindestabstand einer Windenergieanlage zur Wohnbebauung 500 Meter beträgt und damit geringer ist als der derzeit geltende Abstand von 700 Metern. Allerdings handelt es sich bei dem gesetzlichen Mindestabstand nur um einen allgemeinen Wert. Die endgültige Entscheidung über den Abstand im Einzelfall trifft die Behörde, die den örtlichen Raumordnungsplan aufstellt, nach Prüfung der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung und der Forderungen der in der Nähe der geplanten Windkraftanlage lebenden Gemeinden.

Außerdem dürfen Windkraftanlagen nicht in einem Umkreis von 1.500 m um einen Nationalpark und 500 m um bestimmte Natura-2000-Gebiete errichtet werden, was u. a. mit dem Schutz von Vögeln und Fledermäusen zusammenhängt. Als allgemeine Regel gilt, dass der Abstand eines Windrads zu einer Nationalstraße „1H“ betragen muss, d.h. das 1-Fache der Höhe des Kraftwerks.

Darüber hinaus wurden Möglichkeiten zur Modernisierung bestehender Windkraftanlagen (sogenanntes Repowering) geschaffen. Die ersten Windturbinen, die um 2005 in Polen errichtet wurden, können durch moderne Anlagen ersetzt werden, die leiser und effizienter sind. Eine solche Modernisierung bedeutet häufig eine Steigerung der Leistung, wobei sich die Anzahl der Windkraftanlagen verdoppelt. Die neue Gesetzgebung sieht Anreize für Investoren vor, neue Turbinen anstelle der alten zu installieren.

Neben den Bestimmungen für Windkraftanlagen regelt der verabschiedete Gesetzentwurf auch die Förderung von Biomethan in Anlagen über 1 MW sowie Vereinfachungs- und Bereinigungsmaßnahmen im Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Die Ministerin für Klima und Umwelt, Paulina Hennig-Kloska, kündigte außerdem an, dass demnächst ein Gesetzesentwurf über Stromnetze zur Konsultation vorgelegt wird. Er soll die Transparenz bei der Erteilung von Genehmigungen für Anschlüsse erhöhen und die Verfügbarkeit von Anschlüssen verbessern. Darüber hinaus entspricht der Entwurf den Empfehlungen der Europäischen Kommission.

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Investitionen in Windkraftanlagen und einiger anderer Gesetze wurde am 24. März zur weiteren Bearbeitung an den Sejm verwiesen.