Wirtschaftsnachrichten

Coronavirus. Neue Regeln für Gesichtsschutz in Polen

16.04.2020

Die Verpflichtung zur Gesichtsbedeckung trat am Donnerstag, den 16. März, in Kraft. Die Regeln wurden von der Regierung bis zum letzten Moment geklärt.

Die Absicht der neuen Regeln ist, dass jeder, der mit einem Kunden oder Interessenten arbeitet, eine Maske tragen soll. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass das Gesicht z.B. von Verkäufern oder Mitarbeitern von Behörden und Ämtern bedeckt wird.

Die Gesichtsmaske muss auch im Büro getragen werden. Die Regierungsverordnung über Masken besagt eindeutig, dass die Verordnung für öffentliche Gebäude gilt. Und sie legt fest, dass "ein Büro- oder Sozialgebäude auch als öffentliches Gebäude gilt".

Ebenso Autofahrer müssen eine Maske tragen, es sei denn, der Fahrer ist allein im Auto oder mit Personen, mit denen er zusammenlebt, oder wenn er mit seinem Kind bis zu vier Jahren fährt. In allen anderen Fällen sollten Masken im Auto getragen werden.

Die Regierungsverordnung besagt, dass die Verpflichtung für alle "öffentlichen Orte" gilt, insbesondere für Straßen und Plätze. Jeder der sich auf der Straße bewegt, das gilt auch für Fahrradfahrer, sollte daher sein Gesicht bedeckt halten.

Kleriker, die religiöse Aktivitäten oder Rituale durchführen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Genau wie Soldaten bei der Ausübung bestimmter offizieller Tätigkeiten. Personen mit mäßigen oder schwerwiegenden geistigen Behinderungen und Angehörige sind ebenfalls von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch aus gesundheitlichen Gründen, wie z.B. Asthma, kann auf die Maske verzichtet werden.

Quelle: finanse.wp.pl, 16.04.2020.