Wirtschaftsnachrichten

Coronavirus in Polen: Regierung führt in 19 Landkreisen erneut Beschränkungen ein

06.08.2020

Der Gesundheitsminister Łukasz Szumowski informierte über die geplante Einführung von weiteren Einschränkungen in den Landkreisen mit der höchsten Steigerungsrate von Infektionen. Sie sollen am Samstag, den 8. August in Kraft treten.
Das Gesundheitsministerium hat die Bezirke, in denen die größten Einschränkungen eingeführt werden, als "rot" markiert, und diejenigen, in denen sie etwas milder ausfallen werden, als "gelb".

In den "Roten" Landekreisen werden folgende Beschränkungen gelten:

-Verbot von Kongressen und Messen sowie kulturellen Veranstaltungen
-Sportveranstaltungen finden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt
-Turnhallen und Kinos werden geschlossen
-der Betrieb von Vergnügungs-, Themen- oder Freizeitparks wird verboten
-der Betrieb von Kuranstalten wird verboten
-in Lokalen und in Gärten darf sich höchstens eine Person pro vier Quadratmeter Fläche aufhalten
-bei Familienfeiern wie Hochzeiten und anderen Zusammenkünften wird die Zahl der Gäste auf 50 begrenzt
-außerdem wird die Anzahl der Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, auf 50% der Sitzplätze beschränkt
-auch in Kirchen gilt, dass sich pro vier Quadratmeter Fläche nur eine aufhalten darf. Findet die religiöse Veranstaltung im Freien statt, können bis zu 150 Personen teilnehmen.

Ebenso wird es in der "roten Zone" überall - auch im öffentlichen Raum - eine Maskenpflicht geben.
Dabei handelt es sich um die folgenden Bezirke: ostrzeszowski, nowosądecki, Nowy Sącz, wieluński, pszczyński, Ruda Śląska, rybnicki, Rybnik und wodzisławski.

Neue Sicherheitsvorschriften in "gelben" Landkreisen:
-Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, und Filmvorführungen in Kinos sind sein mit 25 Prozent der Besucher möglich
-In Lokalen und in Gärten darf sich höchstens eine Person pro vier Quadratmeter Fläche aufhalten
-im Falle von Vergnügungs- und Themenparks besteht die Verpflichtung, dass sich gleichzeitige Besucherzahl nicht mehr als eine Person pro 10 Quadratmeter betragen darf
-bei Familienfeiern wie Hochzeiten und anderen Zusammenkünften wird die Zahl der Gäste auf 100 begrenzt
-in den gelb markierten Bezirken ändern sich die Regeln bezüglich Einschränkungen in Kirchen, dem Tragen von Masken oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht

Die „gelben“ Landkreise sind: Wieruszowski, Jastrzębie Zdrój, Jarosławski, Żory, Kępiński, Przemyski, Cieszyn, Pińczowski, Oświęcimski und Przemyśl, in den Woiwodschaften Wielkopolskie, Małopolskie, Łódzkie, Śląskie, Świętokrzyskie und Podkarpackie.

Quelle: tvn24, 06.08.2020