Wirtschaftsnachrichten

Arbeitnehmerentsendungen nach Polen praktisch möglich

20.05.2020

Deutsche Unternehmen können ihre Mitarbeiter nunmehr zur Auftragsaufführung nach Polen entsenden. Die Praxis an den polnischen Grenzübergangen geht dahin, dass beim Vorliegen eines Nachweises, dass bei einem polnischen Unternehmen eine Dienstleistung – etwa ein Monteureinsatz – erbracht werden soll, die betreffenden Mitarbeiter ohne Quarantäne die Grenze passieren können und den Auftrag beim polnischen Kunden erfüllen können.

Dass eine Mitarbeiterentsendung zwecks Auftragserfüllung in Polen stattfindet, wird regelmäßig durch einen vom polnischen Unternehmen ausgestelltes Schreiben im Sinne einer schriftlichen Auftragsbestätigung nachgewiesen. Diese sollte beinhalten, dass die die konkret zu bezeichnende Dienstleistungserbringung durch eine konkret bezeichnete Person (der entsandte Mitarbeiter, angestellt in einem konkret zu bezeichnenden deutschen Unternehmen bei dem konkret zu bezeichnenden polnischen Unternehmen diese Dienstleistung erbringen wird. Dieses Schreiben ist vor Ort beim Grenzübergang dem Grenzbeamten vorzuzeigen.

Eingehalten und vorgezeigt werden müssen selbstverständlich auch die ansonsten stets geltenden Entsendevoraussetzungen. Hier unterstützen wir Sie gerne. Näheres zu den Entsendevoraussetzungen nach Polen kann dem folgenden Link entnommen werden: https://ahk.pl/recht-finanzen/mitarbeiterentsendung

Da aber die Einreise nach Polen für EU-Bürger von Gesetzes wegen her eigentlich einen Ausnahmecharakter haben soll, bleibt es bei einem Restrisiko, dass der vor Ort entscheidende Beamte dennoch den Grenzübertritt verweigert. Die Letztentscheidung obliegt nämlich grundsätzlich ihm.