Die in dem sog. Novellierungsgesetz (Gesetz vom 26.01.2018 betr. der Änderung des Gesetzes über das Landesgerichtsregister [poln. KRS] und manchen anderen Gesetzen) eingeführten Änderungen haben bedeutsam die Prozedur der Einreichung des jährlichen Finanzberichtes modifiziert. Meist problematisch und belastend für die Unternehmer wurde die Einreichung des Finanzberichtes durch die ausländischen Vorstandsmitglieder. Zusätzlich ab dem 1. Oktober änderte sich die Form des Finanzberichtes selbst, die zurzeit einer elektronischen Form und der Erstellung gemäß der durch den für die öffentlichen Finanzen zuständigen Minister zugänglich gemachten Struktur und Form erfordert.
Die Schulung wird die grundlegenden Informationen betr. den mit dem Abschluss des Geschäftsjahres und der Genehmigung des Finanzberichtes in der Gesellschaft verbundenen Pflichten und rechtlichen und steuerlichen Prozeduren darstellen. Schritt bei Schritt erklären wir, wie man einen Finanzbericht nach dem 01.10.2018 erstellt, genehmigt und einreicht – auch im Bezug auf die ausländischen Vorstandsmitglieder.
Zielgruppe:
Die Schulung wurde mit Rücksicht auf geschäftsführende Perso-nen, Handels- und Finanzdirektoren, sowie die Mitarbeiter des oberen Managements, die im Rahmen ihrer Arbeitspflichten zur Bearbeitung, Unterzeichnung oder Genehmigung des Finanzbe-richtes verpflichtet sind, vorbereitet. Die Teilnahme an der Schu-lung erfordert kein buchhalterisches oder rechtliches Fachwissen.
Beata Ausbiter-Żuk
Regionalbüro BreslauProgramm
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