Die in Polen geltenden Vorschriften erlegen dem Hersteller eine Reihe von Pflichten auf, deren Erfüllung das Inverkehrbringen einzig und allein der sicheren Waren versichern soll. Die volle Vermeidung solcher Fehler ist jedoch unmöglich, deshalb sollen sich die Hersteller, Vertreiber, als auch Handelsvertreter der Rechte, Pflichten und Strafen bewusst sein, die ihnen für das Inverkehrbringen der gefährlichen Ware drohen.
Ziel der Schulung:
Die Schulung stellt dar und erklärt die rechtlichen Vorschriften, die mit gefährlichen Waren und dem Bereich der rechtlichen Haftung für das Inverkehrbringen der gefährlichen Ware verbunden sind. Die Teilnehmer erwerben sich das mit den Beispielen von Rechtspre-chung unterstützte Wissen, das u.a. Hinweis gibt auf:
‒ Arten der Haftung, darin Strafvorschriften,
‒ wer, auf welcher Grundlage und in welchem Bereich für die gefährliche Ware verantwortlich ist,
‒ Umstände, die von der Haftung befreien.
Zielgruppe:
An der Schulung sollen u.a. teilnehmen:
– die Hersteller, die die Produkte zum wirtschaftlichen Verkehr bringen,
– Vertreiber, Einführer und Handelsvertreter. Die Schulung wird an Führungspersonal (Inhaber, Vorstandsvorsitzende und Vorstandsmitglieder) und Managerpersonal sowie an Personen, die direkt für die Warenqualität verantwortlich sind, gerichtet.
Die Schulung benötigt keine vorherige sachliche Vorbereitung.
Wegen dem Schulungscharakter können an der Schulung keine Vertreter der Beratungs- oder Buchhaltungsfirmen teilnehmen.
Beata Ausbiter-Żuk
Regionalbüro BreslauProgramm
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