Mehrwertsteuerrückerstattung

Sie haben im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit in Polen Waren oder Dienstleistungen gekauft und auf der Rechnung ist die polnische Mehrwertsteuer von 23% VAT ausgewiesen? Beantragen Sie mit uns die Rückerstattung! Wir helfen Ihnen dabei die polnische Mehrwertsteuer zurückzufordern.

© iStock/patpitchaya

Die Dienstleistung der AHK Polen umfasst:

  • Überprüfung und Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen
  • Beratung zum Rückerstattungsverfahren
  • Antragstellung im elektronischen Rückerstattungsverfahren
  • laufende Korrespondenz mit der polnischen Finanzbehörde
  • Überprüfung der behördlichen Erstattungsbescheide ggf. Durchführung von Einspruchsverfahren 

Die polnische Mehrwertsteuer (VAT) kann unter zwei grundsätzlichen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Zum einen ist das deutsche Unternehmen in Deutschland zur Umsatzsteuer registriert. Zum anderen ist Voraussetzung, dass in dem durch den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen umfassenden Zeitraum kein Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Polen in folgender Form stattgefunden hat:

  • einer entgeltlichen Warenlieferung in Polen (es sei denn, das Reverse-Charge-Verfahren wurde angewandt)
  • einer entgeltlichen Dienstleistungserbringung in Polen (es sei denn, das Reverse-Charge-Verfahren wurde angewandt)
  • eines Exports aus Polen (ausnahmslos)
  • einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung aus Polen (ausnahmslos, auch das sog. interne Verbringen von eigenen Waren schließt die Teilnahme an dem Verfahren aus) 

Eine erfolgreiche Antragstellung für die Mehrwertsteuererstattung in Polen setzt voraus, dass der Erstattungsbetrag unbedingt in polnischen Zloty (PLN) angegeben werden muss. Dies gilt auch dann wenn der polnische Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung in einer Fremdwährung ausgewiesen ist. Für die Berücksichtigung der Mehrwertsteuerrechnungen (VAT-Rechnungen) im polnischen Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung ist ausschließlich das Ausstellungsdatum dieser von Bedeutung, nicht der Zeitpunkt, wann diese Rechnungen bei Ihnen zugestellt bzw. durch Sie beglichen (Zahlungsdatum) worden sind.

Der Antragsteller sollte zudem darauf eingestellt sein, dass die Korrespondenz mit dem polnischen Finanzamt beim Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren nur auf Polnisch stattfindet. Besonders im Hinblick auf die kurzen Fristen für die Korrektur der Rückerstattungsanträge (erste Frist: 1 Monat; zweite Frist: 7 Tage), sollte eine polnischsprachige Verfahrensbetreuung sichergestellt werden.

Rückerstattungsanträge sind jeweils bis zum 30.09 des dem Erwerb folgenden Jahres beim zuständigen polnischen Finanzamt zu stellen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, d.h. dass später eingereichte Rückerstattungsanträge nicht berücksichtigt werden.

Beachten Sie, dass falls Sie den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Polen getätigt haben und somit die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem VAT Refund in Polen nicht erfüllen, können Sie sich umsatzsteuerlich in Polen registrieren.

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