07.05.2018
Warschau (GTAI) - Die Verjährungsfrist zum Begleichen von Verbindlichkeiten soll in Polen von zehn auf sechs Jahre verkürzt werden.
Auf Initiative des Justizministeriums legte die Regierung eine entsprechende Gesetzesnovelle vor, die der Sejm (Unterkammer des Parlaments) bereits verabschiedete. Die neuen Bestimmungen betreffen nicht nur die Gläubiger selbst, sondern auch Inkasso-Firmen, an die diese sich mitunter wenden. (Kontaktadressen)
(B.R.)
Den vollständigen Bericht finden Sie bei der Germany Trade & Invest.