Deutsche Unternehmer, die 2020 in Polen mit der polnischen Mehrwertsteuer (VAT) versteuerte Waren und Dienstleistungen erworben haben, haben die Möglichkeit, bis zum 30.09.2021 vor der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer zu stellen.
Die polnische Mehrwertsteuer (VAT) kann unter zwei grundsätzlichen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Zum einen ist das deutsche Unternehmen in Deutschland zur Mehrwertsteuer registriert. Zum anderen ist Voraussetzung, dass in dem durch den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen umfassenden Zeitraum kein Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Polen in folgender Form stattgefunden hat:
- einer entgeltlichen Warenlieferung in Polen (es sei denn, das Reverse-Charge-Verfahren wurde angewandt)
- einer entgeltlichen Dienstleistungserbringung in Polen (es sei denn, das Reverse-Charge-Verfahren wurde angewandt)
- eines Exports aus Polen (ausnahmslos)
- einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung aus Polen (ausnahmslos, auch das sog. interne Verbringen von eigenen Waren schließt die Teilnahme an dem Verfahren aus)
Eine erfolgreiche Antragstellung für die Mehrwertsteuererstattung in Polen setzt voraus, dass der Erstattungsbetrag unbedingt in polnischen Zloty (PLN) angegeben werden muss. Dies gilt auch dann wenn der polnische Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung in einer Fremdwährung ausgewiesen ist. Für die Berücksichtigung der Mehrwertsteuerrechnungen (VAT-Rechnungen) im polnischen Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung ist das Ausstellungsdatum dieser von Bedeutung, nicht der Zeitpunkt, wann diese Rechnungen bei Ihnen zugestellt bzw. durch Sie beglichen (Zahlungsdatum) worden sind.
Damit Sie problemlos Ihre Mehrwertsteuer zurückerhalten, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Wir unterstützen Sie gerne!
Wojciech Pisarek
+48 22 53 10 557
wpisarek(at)ahk.pl