Wirtschaftsnachrichten

Erhöhung des Mindestlohns in Polen

16.09.2020

Im Jahr 2021 wird der Mindestlohn um 200 PLN erhöht und wird 2800 PLN betragen. Der Mindeststundensatz für bestimmte zivilrechtliche Verträge wird 18,30 PLN betragen.

Der Ministerrat verabschiedete eine Verordnung über die Höhe des Mindestlohns für Arbeit und die Höhe des Mindeststundensatzes im Jahr 2021.
Nach dieser Verordnung wird der Mindestlohn für Arbeit im Jahr 2021 2800 PLN betragen. Dies bedeutet eine Erhöhung um 200 PLN gegenüber dem niedrigsten Lohn, der 2020 gültig ist. (2600 PLN).
Im Gegenzug wird der Mindeststundensatz für bestimmte zivilrechtliche Verträge im Jahr 2021 18,30 PLN betragen. Dies bedeutet einen Anstieg von 1,30 PLN im Vergleich zu 2020. (17 PLN).

Derzeit erhalten in Polen etwa 1,7 Millionen Menschen die niedrigste Vergütung.

Quelle: forsal.pl, 15.09.2020