Wirtschaftsnachrichten
Neues aus der AHK Polen

Entschließung zur Änderung des Nationalen Plans für den Wiederaufbau und die Stärkung der Resilienz (KPO)

04.02.2025

Die polnische Regierung hat am 29.01.2025 eine Entschließung zur Änderung des Nationalen Plans für den Wiederaufbau und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit (KPO) angenommen, die von der Ministerin für Fonds und Regionalpolitik Katarzyna Pełczyńska-Nałęcz vorgelegt wurde.

Die Änderung des Plans soll die wirksame Umsetzung von gesellschaftlich wichtigen Refom und Investitionen sicherstellen. Die Änderung steht in direktem Zusammenhang mit der Einreichung eines Zahlungsantrags Polens bei der Europäischen Kommission am 27. Dezember 2024, der die vierte und fünfte Tranche der EU-Fördermittel umfasst.

Der Plan legt die Ziele für den Wiederaufbau und die Stärkung der sozioökonomischen Resilienz Polens nach der COVID-19-Pandemiekrise sowie die Strukturreformen und Investitionen zur Erreichung dieser Ziele fest.

Nach der Freigabe der EU-Fördermmittel wurden bisher drei Zahlungsanträge eingereicht. Der erste, datiert auf den 15. Dezember 2023, belief sich auf rund 27 Mrd. PLN. Der nächste - vom 13. September 2024 - umfasste 39,5 Mrd. PLN. Und am 27. Dezember 2024 reichte Polen einen dritten Zahlungsantrag in Höhe von 30,7 Mrd. PLN ein. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf etwa 97,2 Mrd. PLN. Dies bedeutet eine sehr hohe Intensität der Umsetzung des Plans.

Bis zum 20. Januar 2025 wurden 51 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Investitionen veröffentlicht, die 94,4 % der Verwendung der EU-Fördermittel im Rahmen des Plans ausmachen. Darüber hinaus wurden mehr als 637.000 Vereinbarungen geschlossen, um Unternehmen mit einer Unterstützung in Höhe von rund 44,7 Mrd. PLN zu versorgen.

Die wichtigsten Lösungen:

- Es werden Änderungen an der Reform „Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes“ vorgenommen.

  • Die bisherigen Regelungen sahen die Einführung einer Verpflichtung vor, alle zivilrechtlichen Verträge der Abgabenpflicht zu unterwerfen (mit Ausnahme von Verträgen für bestimmte Arbeiten und Studenten unter 26 Jahren).
  • Die vorgeschlagenen alternativen Lösungen umfassen: eine Reform, die eine wirksame Umwandlung von scheinbaren zivilrechtlichen Verträgen in Arbeitsverträge sicherstellt und die Wirksamkeit der Tätigkeit der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde erhöht;

- eine Reform des Arbeitsgesetzes, die günstigere Regeln für die Berechnung des Dienstalters von Arbeitnehmern vorsieht, die in der Vergangenheit mit zivilrechtlichen Verträgen beschäftigt waren;

- eine Reform der sozialen Absicherung von Künstlern durch eine angemessene Einbeziehung der Künstler in das Sozial- und Krankenversicherungssystem.

- Es wird auch vorgeschlagen, die Umsetzung der Reform bis zum zweiten Quartal 2026 zu verschieben.