Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Projekte in den Bereichen Klimawandel und Bildung im Rahmen des Interreg-Programms Polen Sachsen 2021-2027 ist eröffnet. Bewerbungen sind bis Ende Januar 2024 möglich.
Antragsteller können sich für die Förderung von regulären Projekten bewerben, einschließlich Projekten von strategischer Bedeutung (ausgenommen Kleinprojekte). Die Aufforderung ist offen für:
- Prioritätsachse I "Umweltfreundliches Grenzland - Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel", unter dem spezifischen Ziel 1.1 Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und der Verhütung von Katastrophenrisiken und der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes,
- im Rahmen der Prioritätsachse II "Ein für Bildung, Kultur und Tourismus offenes Grenzgebiet" im Rahmen des spezifischen Ziels 2.1 Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu qualitativ hochwertigen und inklusiven Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung.
Für Projekte im Rahmen dieser Prioritäten sind Mittel in Höhe von 6 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) veranschlagt. Der maximale Kofinanzierungssatz für förderfähige Ausgaben beträgt 80 %.
Die Aufforderung läuft bis zum 31. Januar 2024. Die Förderanträge können nur über das IT-Tool des WOD2021-Systems eingereicht werden. Das Ministerium für Fonds und Regionalpolitik empfiehlt, sich vorab im WOD2021-System zu registrieren und sich mit seinen Funktionen vertraut zu machen. In den Ausschreibungsunterlagen finden Sie Anleitungen zur Registrierung eines Kontos und zum Ausfüllen eines Finanzhilfeantrags in diesem System.
Potenzielle Antragsteller können ihre Projektidee auch mit den Mitarbeitern des Gemeinsamen Sekretariats (GS) des Programms besprechen, bevor sie einen Finanzhilfeantrag einreichen, indem sie ein elektronisches Projektkonzeptformular an das GS senden. Das GS wird sich nach Erhalt mit den potenziellen Antragstellern in Verbindung setzen. Konsultationsmöglichkeiten werden auch per E-Mail oder Videokonferenz, telefonisch oder persönlich in den Räumlichkeiten des GS angeboten. Die Stellungnahme zur Projektidee ist für potenzielle Antragsteller nicht bindend.
GS bietet auch Schulungs- und Informationsveranstaltungen für potenzielle Antragsteller an.
Weitere Informationen sind auf der Website des Programms zu finden. Die Programmregeln, einschließlich der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, der Antragstellung und Bewertung von Projekten, der Vergabe von Fördermitteln, der Durchführung und Abrechnung von Projekten usw. sind im Programmhandbuch und in der "Methodik für die Bewertung von Förderanträgen, die im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Interreg-Kooperationsprogramm Polen-Sachsen 2021-2027 eingereicht werden" zu finden.
Ein Musterformular für ein Projektkonzept und ein Programmdokument, das den Umfang der möglichen Unterstützung erläutert, finden Sie auf der Website des Ministeriums für Fonds und Regionalpolitik: