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Webinar
Online Seminar: Arbeitnehmerentsendung
Veranstaltungs-Sprache(n)
Deutsch
100 EUR + MwSt. für Mitgliedfirmen der AHK Polen
120 EUR + MwSt. für Nicht-Mitglieder der AHK Polen
Beginn
13.11.2020 · 11:00
Ende
13.11.2020 · 12:30

Mit seinem novellierten Gesetz über die Arbeitnehmerentsendung vom 24. Juli 2020 ist Polen rechtzeitig seiner Pflicht nachgekommen, die EU-Arbeitnehmerrichtlinie 2018/957 in nationales Recht umzusetzen.
Unter dem Schlagwort „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ wurden gemäß der EU-Richtlinie Änderungen nicht nur im Bereich der Vergütungsregelungen bei einer Entsendung getroffen, sondern auch im Hinblick auf eine neue maximale Entsendedauer und die Folgen einer Überschreitung dieser.

Die Schulung hat zum Ziel, deutschen Unternehmern, die nach Polen entsenden, einen praktischen Leitfaden an die Hand zu geben, wie rechtssicher eine Entsendung nach Polen im Lichte der neuen Vorschriften durchgeführt werden kann.

Neben der reinen Wissensvermittlung werden im Vordergrund der Schulung auch Erfahrungsberichte der AHK Polen bei der Betreuung zahlreicher Entsendevorgänge stehen.

 

I. Arbeitsrechtliche Grundlage – wer kann und darf entsendet   werden?

  1. Wann liegt eine Entsendung vor?
  2. Wer kann entsendet werden?
  3. Was muss im deutschen Arbeitsvertrag beachtet werden?

II. Entsendung nach Polen – die formalen Grundlagen

  1. Registrierungspflichten zu Beginn der Entsendung
  2. Beizubringende Unterlagen
  3. Untersuchungen
  4. Besondere Registrierungspflichten

III. Entsendung nach Polen – das zu beachtende (neue) Recht

  1. Meldepflichten bei Entsendeunterbrechung
  2. Was bedeutet der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für deutsche Unternehmen in der Praxis?
  3. Was bedeutet die Beschränkung der Entsendung auf 12 bzw. 18 Monate und welche praktischen Folgen hat dies ?
  • Entsendung für eine Dauer bis zu 12 bzw. 18 Monate
  • Verlängerungsoption von 12 auf 18 Monate
  • Darüber hinaus gehende Entsendedauer

IV. Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP)

Darstellung eines Kontrollverfahrens

V. Diskussion

 

Referent

Roland Fedorczyk

Ass.jur. Roland Fedorczyk, LL.M. studierte deutsches und polnisches Recht in Hannover und Krakau mit den Schwerpunkten Internationales Wirtschaftsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht.

Sein gesamtes Berufsleben ist Herr Fedorczyk auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Rechtsverkehrs zwischen Deutschland und Polen tätig. Zunächst als Rechtsanwalt in Berlin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt deutsches und polnisches Arbeitsrechts, danach als Manager in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (GTAI) und seit über vier Jahren nunmehr als Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern der AHK Polen sowie dortiges Geschäftsführungsmitglied. Darüber hinaus lehrt Herr Fedorczyk an der bei der Warschauer Universität ansässigen Schule des Deutschen Rechts Wirtschaftsrecht.

Herr Fedorczyk berät in erster Linie mittelständische Unternehmen aus Deutschland bei ihren Geschäftsvorhaben in Polen. Hierzu gehört die rechtliche Betreuung entsandter Mitarbeiter (Global Mobility), der Vertriebsaufbau sowie Unternehmensgründungen in Polen.

Joanna Wierzbicka-Grajek

Joanna Wierzbicka-Grajek

Manager