Steuerausschuss

Im Dezember 2015 hat AHK Polen einen Ausschuss im Bereich Steuerrecht ins Leben gerufen.Ziele des Ausschusses sind Analyse und Begutachtung der Rechtsakten im Bereich Steuerrecht

© iStock.com/andrei_r

Im Dezember 2015 hat AHK Polen einen Ausschuss im Bereich Steuerrecht ins Leben gerufen. Ziele des Ausschusses sind Analyse und Begutachtung der Rechtsakten im Bereich Steuerrecht, Formulierung von Vorschlägen für Gesetzesinitiativen im Bereich Steuerrecht, Identifizierung und Analyse der Steuerbeschränkungen für die Entwicklung des Unternehmertums sowie Dialog und Austausch der Erfahrungen im Bereich der Anwendung des Steuerrechts mit Vertretern der Finanzverwaltung und der Unternehmen.

Der Ausschuss beschäftigt sich außerdem mit Initiativen zur Entwicklung des Unternehmergeistes in Polen und zur Verbesserung des Investitionsklimas.

Mitglieder des Ausschusses sind:

  • Advicero Tax Nexia Sp. z o.o.
  • Doradztwo Podatkowe WTS&SAJA Sp. z o.o.
  • Dr. Klein Dr. Mönstermann International Tax Services GmbH
  • JARA DRAPAŁA & PARTNERS 
  • JRD Sp. z o.o. 
  • KOZLOWSKI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • PKF Osnabrück WMS Treuhand GmbH 
  • PKF Consult Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością SK. 
  • PWC Sp. z o.o. 
  • Rödl Kancelaria Prawna sp.k.
  • Schampera Dubis, Zając i Wspólnicy Sp. k. 
  • STRABAG BRVZ Sp. z o.o.
  • Tax Benefit Roszkowski Murawski Doradcy Podatkowi Sp. z o.o.
  • Volkswagen Poznań sp. z o.o.

Ausschussvorsitzender:
Paweł Suliga
Managing Director
Dr. Klein Dr. Mönstermann International Tax Services GmbH


Sitzung des Steuerausschusses

29. Februar 2024

Am letzten Februartag hielt der Steuerausschuss eine Sitzung ab, die sich mit aktuellen Themen befasste: KSeF, Definition der Niederlassung für Mehrwertsteuer und CIT, WHT, Pilar II.

  • Medienberichten zufolge wird die KSeF aus Effizienzgründen nicht 2024, sondern wahrscheinlich erst im Mai 2025 eingeführt werden. Eine öffentliche Konsultation ist derzeit im Gange. Das Finanzministerium plant keine wesentlichen Änderungen am System. Den Informationen zufolge ist es auch nicht das Ziel des Finanzministeriums, die Lösung aufzugeben, sondern es ist geplant, das derzeitige Modell beizubehalten. Bislang sind die digitalen Instrumente (elektronisches Siegel, Token), die für die Datenauthentifizierung im KSeF-System erforderlich sind, noch nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Ausschuss erörterte die Gründe für eine ständige Betriebsstätte und die Risiken, die mit FE und KSeF für ausländische Unternehmen verbunden sind, die in Polen mehrwertsteuerlich registriert sind und hier Werkzeuge, Produktionslinien und Lagerdienstleistungen erwerben.
  • Am 26.02. wurden Annahmen für die Umsetzung der Pilar-II-Richtlinie getroffen, einer Reihe von Regeln, die von großen multinationalen Konzernen verlangen, eine Zusatzsteuer zu zahlen, so dass der effektive Steuersatz des Konzerns in einem bestimmten Land nicht weniger als 15% beträgt. Die Vorschriften sollen für multinationale und inländische Konzerne gelten, die in mindestens zwei der vier Steuerjahre vor dem betreffenden Steuerjahr einen Gesamtumsatz von 750 Mio. € erzielt haben. Die zu zahlende Mindeststeuer entspricht der Differenz zwischen dem Mindestsatz von 15 % und dem effektiven Steuersatz. Aufgrund der fehlenden Meldeannahmen ist es nicht möglich, die Datenerhebung vorzubereiten.
  • Zweifel bei der Quellensteuer auf Dividenden ergeben sich aus der Frage des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem wirtschaftlich Berechtigten, was zu Komplikationen bei Dividendenzahlungen führt, sowie aus der Auslegung der Voraussetzungen für die Befreiung des Begünstigten von der Körperschaftsteuer in seinem Wohnsitzland, die mit der Dividendenrichtlinie unvereinbar ist und nach Ansicht des KIS die Nichtanwendbarkeit der Befreiung von der Körperschaftsteuer auf Seiten des Dividendenzahlers begründet. Eine umfassende Überprüfung des Themas ist von entscheidender Bedeutung.

Offene Sitzung des Ausschusses, Juni 2019

Steuern bei grenzüberschreitenden Vergleichen von Unternehmen zwischen Polen und Deutschland

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Steuerabrechnung von in Deutschland tätigen polnischen Unternehmen in Form einer sogenannten Steuergesellschaft und die Anwendung der Gemeinschaftsprüfung der polnischen und deutschen Steuerverwaltung waren Gegenstand der Sitzung des Steuerausschusses der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer im Juni (12.06.2019). An der Sitzung nahmen Vertreter des Finanzministeriums des Landes Brandenburg und des polnischen Finanzministeriums, Unternehmer mit grenzüberschreitenden Ansiedlungen und Vertreter der Steuerberatungsbranche teil.

In der Regel sollte ein polnisches Unternehmen, das in Deutschland als Steuergesellschaft tätig ist, die Richtlinien für die Kosten- und Erlösverteilung nach dem AOA (Authorized OECD Approach) anwenden. Obwohl sie in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland (DBA) nicht umgesetzt wurden, gehen die deutschen Steuerbehörden davon aus, dass sowohl Polen als auch Deutschland als OECD-Länder sie bei grenzüberschreitenden Vergleichen anwenden werden - betont Steffen Klisch vom Finanzministerium Brandenburg.

"Wenn wir uns nicht auf der Ebene der Büros einigen, wird die Doppelbesteuerung polnischer Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, die Regel sein, da Unternehmen in Polen und Deutschland unterschiedliche Regeln für die Aufteilung von Einnahmen und Kosten anwenden werden. - sagt Steuerberater Dr. Klein Dr. Monstermann Int Tax Services und Vorsitzender des Steuerausschusses der AHK Polska, Paweł Suliga. Die Nichtanwendung der AOA in der Steuerabrechnung von in Deutschland tätigen Unternehmen kann dazu führen, dass das deutsche Finanzamt innerhalb von 4 Jahren ab dem Datum der Steuerabrechnung eine Korrektur verlangen kann.

Die Lösung des Problems liegt in der Entwicklung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zwischen den beiden Ländern. Marcin Konopacki von Strabag sagt, dass alle Verfahren zur Vereinheitlichung der Steuerregelungen im internationalen Kontext wertvoll sind. Er weist auch darauf hin, dass sich die gemeinsame Kontrolle der polnischen und deutschen Steuerbehörden (Joint Tax Audit) aus der europäischen Richtlinie ergibt und in Polen umgesetzt werden sollte. "Es wird die Wirtschaft von Unternehmen entlasten, die verbotene Abwicklungsregeln anwenden und sich positiv auf das Image von Unternehmern im internationalen Handel auswirken", sagt Konopacki. Er fügt jedoch hinzu, dass diese Kontrollen gezielt durchgeführt werden sollten, wenn der Verdacht besteht, dass gegen die Vorschriften verstoßen wird.

Partner der Veranstaltung war die Dr. Klein Dr. Mönstermann International Tax Services GmbH.