Mitgliedschaft bei der AHK Polen

Der Mitgliedsantrag kann von natürlichen Personen, juristischen Personen sowie von Gesellschaften, die nicht den Status einer Rechtsperson besitzen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands und Polens gegründet wurden und die ihren Sitz in einem dieser Länder haben, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben sowie im deutsch-polnischen Wirtschaftsverkehr tätig sind gestellt werden.
Unsere Tätigkeit orientiert sich an den Wünschen und Erwartungen unserer Mitgliedsfirmen. Wir erleichtern Unternehmen nicht nur ihren Start in Deutschland und in Polen, sondern stehen ihnen später auch als Partner und Betreuer zur Seite. Gleichzeitig schaffen wir für unsere Mitgliedsfirmen eine Plattform für Kontakte. Es lohnt sich, die Vorteile einer Mitgliedschaft in der AHK Polen zu prüfen.
Useren Mitgliedsfirmen bieten wir:
Prestige – durch die Mitgliedschaft in der AHK Polen gehören Sie zu einem Kreis etablierter Unternehmen und erhalten die Möglichkeit, gemeinsam das Wirtschaftsleben beider Länder zu gestalten. Für deutsche und polnische Firmen ist dies ein Vertrauensvorschuss, der die Tätigkeit im Partnerland erleichtert. Alle unsere Mitgliedsfirmen können sich auf unsere Hilfe bei Geschäftkontakten mit Firmen auf beiden Seiten der Oder verlassen.
Möglichkeit der Nutzung des Logos der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer
Dienstleistungen – von Marktanalysen bis zur individuellen Beratungstätigkeit, Intensivvermittlung von Kooperationspartnern, Hilfestellung bei der Firmengründung sowie Schulungen.
Kontakte – Möglichkeit der Knüpfung neuer Geschäftsbeziehungen und Pflege der bisherigen Kontakte, nicht nur durch Treffen im Kreise der Mitgliedsfirmen, sondern auch durch Begegnungen mit Persönlichkeiten des politischen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland und Polen.
Formelle Bedingungen
Ausgefüllter Antrag auf Mitgliedschaft ANTRAG.PDF
bezahlter Mitgliedschaftsbeitrag
Auszug aus dem Handelsregister













