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Schiedsgericht

Welchen Vorteil bietet das Ständige Schiedsgericht bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer?
 
Sie sparen Zeit und vermeiden dadurch zusätzliches Risiko!
 
Aus Unternehmenssicht besteht das Hauptargument für die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel und die Anrufung eines Schiedsgerichts in der Zeitersparnis durch eine kurze Verfahrensdauer. Verfahren vor staatlichen Gerichten werden zumeist viele Jahre lang über mehrere Instanzen geführt. In dieser Zeit stellt sich nicht nur die Frage ob und wie das Unternehmen die streitige Forderung in der Bilanz darstellt, die Unternehmen tragen auch gegenseitig das jeweilige Insolvenzrisiko des anderen und das oft über mehrere Jahre.
 
Ein Schiedsgericht kann binnen weniger Monate in einer Instanz den Rechtsstreit endgültig beenden. Sie erhalten ein Urteil mit derselben Rechtskraft eines staatlichen Gerichts.
 
Weitere Vorteile des Schiedsgerichts bestehen darin, dass Sie den Ort des Verfahrens und die Verfahrenssprache mitbestimmen können. Darüber hinaus wirken Sie bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts mit.
 
Um Streitigkeiten vom Ständigen Schiedsgericht der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer entscheiden zu lassen empfehlen wir Ihnen folgende Schiedsgerichtsklausel in Ihren Verträgen zu vereinbaren:
 
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer durch ein Schiedsgericht endgültig entschieden.” 

  • SCHIEDSGERICHTSORDNUNG
  • GEBÜHRENORDNUNG DES STÄNDIGEN SCHIEDSGERICHTS
  • SCHIEDSRICHTERLISTE

 

 

Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation stellt eine alternative Möglichkeit dar, Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen zu lösen. Sie ist ebenso eine Methode, die, verglichen mit dem gerichtlichem Rechtsweg, zu einer schnelleren und kostengünstigeren Beendigung von Rechtsstreitigkeiten führt. Das wesentliche Merkmal der Mediation ist, dass es hier keine Gewinner oder Verlierer gibt. Beide Parteien bemühen sich, mit Hilfe eines professionellen Mediators, das Ziel der Schlichtung des Konflikts, sowie eine zufriedenstellende Ausarbeitung des Kompromisses zu erreichen. Die Lösung des Rechtsstreits ist das Ergebnis einer Einigung beider Parteien und nicht eine willkürlich von Staatsorganen aufgezwungene Entscheidung, so dass für die Zukunft eine reale Perspektive für eine Kontinuität der Zusammenarbeit der Parteien besteht.

Ein zusätzlicher Vorteil dieser Methode der Streitschlichtung ist die Möglichkeit, die Mediation in jedem Stadium des Konflikts zu führen, selbst wenn der Konflikt sich bereits auf der Etappe des gerichtlichen Rechtsweges befindet. Aus den oben genannten Gründen raten wir Unternehmern die Platzierung einer entsprechenden Vertragsklausel an, so zum Beispiel:

"Zur Ausräumung jeglicher Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und/oder Umsetzung dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit diesem werden die Parteien vor Einleitung gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Verfahren einen Einigungsversuch nach der Mediationsordnung der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer zu Warschau durchführen."

Ihr Fehlen bedeutet jedoch nicht den Ausschluss der Konfliktlösung auf dem Weg der Wirtschaftsmediation. Die Initiative einer der Streitparteien ist ausreichend, damit der Mediator Handlungen vornimmt, die die Gegenpartei zur Teilnahme am Mediationsverfahren bewegen soll. 

Dank der Gründung eines Mediationszentrums bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer ermöglichen wir es polnischen und deutschen Unternehmen ein Mediationsverfahren durchzuführen und die Rechtsstreitigkeiten so schiedsgerichtlich zu schlichten.

 

 

Wojciech Pisarek

Schiedsgericht und Mehrwertsteuerrückerstattung.
Tel.+48 22 53 10 557
Fax +48 22 53 10 600
Email wpisarek(at)ahk.pl

Eliza Oknińska

Tel.+48 22 53 10 562
Fax +48 22 53 10 550
Email eokninska(at)ahk.pl

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